Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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6. Landwirtschaft
92.416 |
Parlamentarische Initiative
(Kommission für Wirtschaft und Abgaben-SR). |
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Solidaritätsbeiträge in der
Landwirtschaft |
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Initiative parlementaire
(Commission de l'économie et des redevances-CE). |
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Contributions de solidarité
dans l'agriculture |
Bericht und Gesetzesentwurf der Kommission: 27.05.1992 (AB
SR 1992, 452 / BO CE 1992, 452)
Ausgangslage
Diese Initiative bezweckt, das Prinzip der
Solidaritätsbeiträge, das die Eidgenössischen Räte im Jahre 1991 für den Obstbau
eingeführt hatten, auf die gesamte Landwirtschaft auszudehnen.
Vorgeschlagen wird, dass der Bundesrat dort, wo
landwirtschaftliche Branchenorganisationen bei ihren Mitgliedern Beiträge für
Selbsthilfemassnahmen erheben, die nicht erfassten Produzenten verpflichten kann,
Solidaritätsbeiträge zu leisten, vorausgesetzt, dass die Selbsthilfemassnahmen allen
Produzenten zugutekommen, dass sie in erster Linie dazu dienen, die Produktion an die
Nachfrage anzupassen, den naturnahen Anbau und die Qualität der Produkte zu fördern und
dass der Organisation mehr als 50 Prozent der Produzenten, die über mehr als 50 Prozent
des Anbaus verfügen, angeschlossen sind.
Verhandlungen
SR |
11.06.1992 |
AB 1992, 452 |
NR |
30.11.1992 |
AB 1992, 2282 |
NR |
27.04.1993 |
AB 1993, 769 |
SR |
15.06.1993 |
AB 1993, 501 |
NR |
28.09.1993 |
AB 1993, 1633 |
SR / NR |
08.10.1993 |
Schlussabstimmungen (36:4 / 93:34) |
Der Nationalrat nahm die Initiative gegen die
Empfehlung seiner Kommission an. Die Grünen und die Sozialdemokraten sprachen sich
dagegen aus, weil die Strukturen dieser Organisationen nach ihrer Auffassung nicht den
Bedürfnissen der Kleinbauern entsprechen.
Bei der Beratung des vom Ständerat vorgelegten
Gesetzesentwurfs schaffte der Nationalrat zahlreiche Differenzen: So beschloss er eine
Erhöhung des Anteils der angeschlossenen Produzenten (von 50% auf zwei Drittel), eine
Begrenzung der Beiträge auf 2% des Bruttoertrages der von den Selbsthilfemassnahmen
begünstigten Branche, die Einführung einer Kontrolle durch das BLW der
Beitragserhebungen der landwirtschaftlichen Branchenorganisationen. Eine letzte Differenz
betraf die Regelung, wonach die landwirtschaftlichen Branchenorganisationen über die
Herkunft und die Verwendung der Beiträge öffentlich Rechnung abzulegen haben.
Der Ständerat schloss sich allen Änderungen an.
Auch revidierte er das Alkoholgesetz und das Getreidegesetz in dem Sinne, dass die
Solidaritätsbeiträge auch in diesen beiden Sektoren eingeführt werden können. Diesen
Regelungen schloss sich der Nationalrat mit grosser Mehrheit an.
Die Vereinigung zum Schutz der kleinen und mittleren Bauern
(VKMB) ergriff gegen diese Revision des Landwirtschaftsgesetzes das Referendum, weil durch
die Erhebung solcher Solidaritätsbeiträge die grossen Bauernverbände gestärkt würden
und die neue Landwirtschaftspolitik in Frage gestellt würde.
In der Abstimmung vom 12. März 1995 wurde dieses Gesetz
von über 66% der Stimmenden verworfen (siehe Anhang G).
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