Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

6. Landwirtschaft

92.416 Parlamentarische Initiative (Kommission für Wirtschaft und Abgaben-SR).
Solidaritätsbeiträge in der Landwirtschaft
Initiative parlementaire (Commission de l'économie et des redevances-CE).
Contributions de solidarité dans l'agriculture

Bericht und Gesetzesentwurf der Kommission: 27.05.1992 (AB SR 1992, 452 / BO CE 1992, 452)

Ausgangslage

Diese Initiative bezweckt, das Prinzip der Solidaritätsbeiträge, das die Eidgenössischen Räte im Jahre 1991 für den Obstbau eingeführt hatten, auf die gesamte Landwirtschaft auszudehnen.

Vorgeschlagen wird, dass der Bundesrat dort, wo landwirtschaftliche Branchenorganisationen bei ihren Mitgliedern Beiträge für Selbsthilfemassnahmen erheben, die nicht erfassten Produzenten verpflichten kann, Solidaritätsbeiträge zu leisten, vorausgesetzt, dass die Selbsthilfemassnahmen allen Produzenten zugutekommen, dass sie in erster Linie dazu dienen, die Produktion an die Nachfrage anzupassen, den naturnahen Anbau und die Qualität der Produkte zu fördern und dass der Organisation mehr als 50 Prozent der Produzenten, die über mehr als 50 Prozent des Anbaus verfügen, angeschlossen sind.

Verhandlungen

SR 11.06.1992 AB 1992, 452
NR 30.11.1992 AB 1992, 2282
NR 27.04.1993 AB 1993, 769
SR 15.06.1993 AB 1993, 501
NR 28.09.1993 AB 1993, 1633
SR / NR 08.10.1993 Schlussabstimmungen (36:4 / 93:34)

Der Nationalrat nahm die Initiative gegen die Empfehlung seiner Kommission an. Die Grünen und die Sozialdemokraten sprachen sich dagegen aus, weil die Strukturen dieser Organisationen nach ihrer Auffassung nicht den Bedürfnissen der Kleinbauern entsprechen.

Bei der Beratung des vom Ständerat vorgelegten Gesetzesentwurfs schaffte der Nationalrat zahlreiche Differenzen: So beschloss er eine Erhöhung des Anteils der angeschlossenen Produzenten (von 50% auf zwei Drittel), eine Begrenzung der Beiträge auf 2% des Bruttoertrages der von den Selbsthilfemassnahmen begünstigten Branche, die Einführung einer Kontrolle durch das BLW der Beitragserhebungen der landwirtschaftlichen Branchenorganisationen. Eine letzte Differenz betraf die Regelung, wonach die landwirtschaftlichen Branchenorganisationen über die Herkunft und die Verwendung der Beiträge öffentlich Rechnung abzulegen haben.

Der Ständerat schloss sich allen Änderungen an. Auch revidierte er das Alkoholgesetz und das Getreidegesetz in dem Sinne, dass die Solidaritätsbeiträge auch in diesen beiden Sektoren eingeführt werden können. Diesen Regelungen schloss sich der Nationalrat mit grosser Mehrheit an.

Die Vereinigung zum Schutz der kleinen und mittleren Bauern (VKMB) ergriff gegen diese Revision des Landwirtschaftsgesetzes das Referendum, weil durch die Erhebung solcher Solidaritätsbeiträge die grossen Bauernverbände gestärkt würden und die neue Landwirtschaftspolitik in Frage gestellt würde.

In der Abstimmung vom 12. März 1995 wurde dieses Gesetz von über 66% der Stimmenden verworfen (siehe Anhang G).

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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